Das obligatorische Bundesprogramm kann geschossen werden. Schiesspflichtig sind alle mit dem Sturmgewehr ausgerüsteten Personen bis und mit dem 34. Altersjahr (bis Jahrgang 1990). Natürlich sind auch alle Nicht-Schiesspflichtigen dazu ganz herzlich eingeladen. Das Dienst- und Schiessbüchlein sowie das Adressblatt sind unbedingt mitzubringen. Der Vorstand ist für einen reibungslosen Ablauf besorgt.
ea/ca